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Finanzbuchhaltung Frankfurt (Oder)

Für die Finanzbuchhaltung in Frankfurt (Oder) und Umgebung sind wir seit über 30 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort. Unsere Kanzlei unterstützt Sie zuverlässig in allen finanzbuchhalterischen Belangen und bereitet wichtige Buchhaltungskennzahlen individuell für Sie auf, sodass Sie jederzeit den Überblick über Ihre Finanzen behalten.

Wir unterstützen Unternehmen aus Frankfurt (Oder) und Umgebung unter anderem mit den folgenden Leistungen:

  • Anfertigung und Überwachung Ihrer gesamten Finanzbuchhaltung inklusive Anlagenbuchhaltung
  • Monatliche Berichte zu betriebswirtschaftlich relevanten Kennzahlen und Geschäftsanalysen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Erstellung und fristgerechte Abgabe/Übertragung an das zuständige Finanzamt)
  • Fachkundige Begleitung bei Umsatzsteuersonderprüfungen und Betriebsprüfungen
  • Zusammenfassende Meldung (ZM-Meldung) für Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder Lieferungen im Sinne § 25b Abs. 2 UStG im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausführen

Gern beraten wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu unseren Services der Finanzbuchhaltung in Frankfurt (Oder). Zögern Sie bitte nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren.

Prinzipien der Finanzbuchhaltung

Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind die Regeln der doppelten Buchführung fest definiert. So müssen beispielsweise alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens ausnahmslos nachvollziehbar sein – auch für Dritte wie etwa das Finanzamt.

Für die lückenlose Aufzeichnung müssen alle Transaktionen mit einem zugehörigen Beleg verbucht werden, sodass diese auch im Nachhinein nachprüfbar und transparent sind.

Der Übersicht halber werden hierfür verschiedene Konten genutzt, denen die Vorgänge zugeordnet werden müssen. Zum Abschluss einer Rechnungsperiode (Jahresabschluss) werden die Konten dann über eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung und eine Bilanz geschlossen.

Bilanz

In der Bilanz wird das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) eines Unternehmens gegenübergestellt. Aktiva und Passiva müssen dabei stets den gleichen Betrag ergeben, die sogenannte Bilanzsumme.

Die Bilanz fungiert gewissermaßen als Anzeiger für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzsituation eines Unternehmens, wobei das gesamte betriebliche Inventar berücksichtigt wird.

Als professionelles Buchhaltungsbüro übernehmen wir für Sie gern die Bilanzierung sowie die Erstellung Ihrer Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Bilanz
Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)

Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)

Mithilfe der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgt zunächst die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. Diese werden auf ein Gewinn- bzw. Verlustkonto übertragen, wodurch deutlich wird, welchen Gewinn oder Verlust ein Unternehmen in der zugrundeliegenden Rechnungsperiode erwirtschaftet hat.

Aus der GuV lässt sich leicht ableiten, welche Geschäftsbereiche im jeweiligen Zeitraum besonders erfolgreich gewesen sind und welche nicht.

Wer muss Finanzbuchhaltung in Frankfurt (Oder) führen?

Der Großteil aller Unternehmen ist gesetzlich zur Finanzbuchhaltung bzw. doppelten Buchführung verpflichtet (§ 238 HGB). So müssen im Handelsregister eingetragene Unternehmen wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften doppelt Buch führen und einen Jahresabschluss aufstellen.

Auch Gewerbetreibende, die einen Gewinn über 60.000 Euro oder einen Umsatz von 600.000 Euro erzielen, sind per Handelsgesetzbuch zur Finanzbuchhaltung verpflichtet.

Ausgenommen von der Pflicht zur Finanzbuchhaltung sind Freiberufler und Selbstständige, die weniger als 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften.

Sie dürfen von der Buchhaltung in einer vereinfachten Form Gebrauch machen: der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EüR).

Unsere Steuerkanzlei unterstützt Frankfurter Unternehmen bereits seit über 30 Jahren als kompetenter Ansprechpartner vor Ort. Sollten Sie weitere Fragen zu unseren Buchhaltungsservices in FFO. haben, zögern Sie bitte nicht, uns kostenfrei per Telefon oder Kontaktformular zu kontaktieren.

Warum Sie Ihre Finanzbuchhaltung in professionelle Hände geben sollten

Mit den heutigen Ansprüchen der Finanzbuchhaltung stehen Firmen und Selbstständige immer wieder vor Herausforderungen, die ohne fachkundige Steuer- und Unternehmensberatung nur schwer zu meistern sind. Genauigkeit, Schnelligkeit und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen bieten viel Raum für Fehler.

Eine fehlerfreie und professionell erstellte Finanzbuchhaltung ermöglicht es Ihnen, auf fundierte Daten für die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zurückgreifen.

Gerade bei einer unterjährigen Auswertung in der Finanzbuchhaltung können Sie mit aussagekräftigen Daten Ihre Verhandlungsposition deutlich verbessern!

Behalten Sie den Überblick

Als Unternehmer setzen Sie sich wie gewohnt auch Ziele im Wachstum. Durch unsere individuell für Sie aufbereiteten Buchhaltungskennzahlen behalten Sie jederzeit den Überblick über ihre Finanzen.

Nutzen Sie die Finanzbuchhaltung als effektives Informations- und Steuerungsinstrument und erkennen Sie frühzeitig, ob und wo gerade Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen besteht.

Mit unseren monatlichen Auswertungen erhalten Sie genau die Zahlen, die Sie schon immer von einer modernen Buchhaltung für Unternehmen haben wollten. Zeitgleich können diese direkt als Grundlage für weitere steuerliche Beratungen herbeigezogen werden.

Unsere Erfahrung – Ihre Ersparnis

Dank unserer langjährigen Erfahrung sparen Sie Geld und Zeit. Neben fachkundigen Mitarbeitern erwartet Sie bei uns ein zuverlässiger Service und eine vollkommen flexible Zusammenarbeit.

Wir nutzen modernste Software und effiziente Tools, die einen sicheren Umgang mit Ihren vertraulichen Daten ermöglichen. Mit unseren digitalen Lösungen knüpfen wir bei Bedarf an Ihre Vorarbeit an, sodass eine nahtlose Weiterverarbeitung erfolgen kann.

Was kostet Finanzbuchhaltung in Frankfurt (Oder)?

Immer wieder erreicht uns die Frage, was die Finanzbuchhaltung in Frankfurt an der Oder kostet. Allerdings können wir hierzu keine pauschale Aussage treffen, da verschiedene Faktoren, unter anderem Ihre Unternehmensgröße sowie Ihr jährlicher Umsatz ausschlaggebend dafür sind, welche Beiträge wir erheben.

Damit Sie eine ungefähre Vorstellung davon bekommen, in welchem Preisrahmen sich die Steuerberaterkosten in Frankfurt (Oder) befinden, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom 18.07.2016 aufmerksam machen.

In der Steuerberatervergütungsverordnung finden Sie die Höchstgebührengrenze und die Ermessungsspielräume für die Steuerberater Kosten bei unterschiedlichen Gegenstandswerten.

Nutzen Sie im besten Fall die bequeme Möglichkeit, uns ganz unverbindlich zu kontaktieren. Gern empfangen wir Sie unverbindlich zu einem kostenfreien Erstgespräch in unserer Kanzlei in Frankfurt (Oder). Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin per Telefon, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Kontaktformular.