Steuererklärung in Frankfurt (Oder) machen lassen
Sie möchten Ihre Steuererklärung in Frankfurt (Oder) machen lassen? Die Steuerkanzlei Schmidt & Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die gesamte Region. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen aus Frankfurt (Oder) und Umgebung seit über 30 Jahren in allen steuerlichen Belangen – und das zu ihrer vollsten Zufriedenheit!
Auf dieser Seite möchten wir Sie über unsere Leistungen hinsichtlich der Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen informieren und Ihnen einige wichtige Punkte zu diesem Thema mit auf den Weg geben.
Wer muss eine Steuererklärung in Frankfurt (Oder) abgeben?
Das Finanzamt informiert Pflichtveranlagte nicht automatisch darüber, dass sie eine Steuererklärung machen müssen. Daher ist jeder Bürger zunächst selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss oder nicht.
Sind Sie dazu verpflichtet, ist die Erklärung für das vorangegangene Steuerjahr bis spätestens 31.07. des Folgejahres einzureichen. So schreibt es das Einkommensteuergesetz (EstG) vor. Die Erklärung ist dem zuständigen Finanzamt – in unserer Region dem Finanzamt Frankfurt (Oder) – vorzulegen.
Als ledige Person im Angestelltenverhältnis ohne eine selbstständige Tätigkeit nebenbei müssen Sie für gewöhnlich keine Steuererklärung abgeben. Warum sich das in den meisten Fällen aber trotzdem für Sie lohnen kann, erfahren Sie in Kürze.
Bevor wir jedoch darauf eingehen werden, gilt es, die allgemeinen Rahmenbedingungen der Steuererklärung zu erläutern. Jeden Monat behält das Finanzamt die Einkommenssteuer von Ihrem Gehalt ein. Die Höhe der Steuer ist von Ihrer Steuerklasse abhängig. So ist sie bei einigen Steuerklassen höher, bei anderen geringer.
Des Weiteren entscheidet Ihre Lohnsteuerklasse als Arbeitnehmer darüber, ob Sie womöglich doch eine Steuererklärung machen müssen. Sogar Rentner müssen manchmal eine Steuererklärung abgeben!
Sie sind zur Steuererklärung verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Wenn Ihr Ehehatte/eingetragener Lebenspartner die Steuerklasse V oder VI besitzt oder beide die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt haben
- Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitsentgelt aus der Anstellung mehr als 410€ verdienen (hierzu zählen auch Einkünfte aus Miete und Verpachtungen)
- Wenn das zuständige Finanzamt einen Freibetrag vorgibt und eine ledige Person mehr als 11.000€ bzw. ein Ehepaar mehr als 20.900€ verdient
- Wenn Sie in Steuerklasse VI eingetragen sind, da Sie bei verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig arbeiten
- Wenn Sie sich im laufenden Jahr scheiden lassen haben und Sie oder der ehemalige Partner im gleichen Jahr bereits wieder heiraten
Wenn Sie sich unklar darüber sind, ob Sie eine Steuererklärung machen lassen sollten oder nicht, kontaktieren Sie uns gern unverbindlich für ein erstes Beratungsgespräch. Unsere Steuerexperten stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Warum es sich lohnt, eine Steuererklärung zu machen
So wie sich eine gute Finanzbuchhaltung für jedes Unternehmen bezahlt macht, lohnt sich auch die Abgabe der Steuererklärung in den meisten Fällen. So liegt die durchschnittliche Höhe der Rückerstattung laut Statistischem Bundesamt derzeit bei 1.027 Euro!
Unter Umständen kann Ihnen die freiwillige Abgabe der Steuererklärung also durchaus zugutekommen.
Insbesondere in den folgenden Fällen ist bietet sie sich an:
- Heirat im vorangegangenen Jahr
- zeitweise Beschäftigung
- Geburt eines Kindes
- Höhere Werbungskosten wurden durch Sie erbracht
Ob bei Ihnen eine sinnvolle Antragsveranlagung zugrunde liegt, können wir natürlich am besten im persönlichen Gespräch mit Ihnen herausfinden. Besuchen Sie uns in unserem Steuerbüro in Frankfurt (Oder) und treffen Sie auf kompetente Ansprechpartner, die Ihnen in allen steuerlichen Belangen gern weiterhelfen. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.
Wie Steuererklärung rückwirkend abgeben?
Freiwillig Antragsveranlagte profitieren von der Möglichkeit, Ihre Steuererklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen zu können. So können Sie die Steuererklärung für das Jahr 2020 rein theoretisch noch bis zum 31. Dezember 2024 abgeben.
Sofern Sie uns die entsprechenden Belege und Unterlagen bereitstellen (wie beispielsweise die Lohnabrechnungen und Lohnsteuerbescheide), überprüfen wir gern für Sie, ob Sie als Antragsveranlagter mit einer Steuererstattung aus den vergangenen Jahren rechnen können.
Pflichtveranlagte zur Steuererklärung können diese nicht rückwirkend abgeben. Ihre einzige Option besteht darin, eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 30. September desselben Jahres zu beantragen.
Welche Kosten können bei der Steuererklärung abgesetzt werden?
In der Einkommensteuererklärung können Sie als Angestellter viele Ausgaben und Werbungskosten geltend machen, über die Sie Geld zurück zurückerhalten, das Sie dem Staat bereits gezahlt hatten.
Für Ihre Einkommensteuererklärung sind insbesondere die folgenden Kostenpunkte von Bedeutung:
Fahrtkosten
Fahrkosten fallen bei vermutlich jeder Person an. Diese sollten bis zu einem Betrag von 1.000€ einzeln abgerechnet werden. Wichtig dazu ist, dass immer nur eine einfache Fahrt angegeben werden kann.
Arbeitszimmer
Falls Sie ein eigenes Arbeitszimmer mit einem Arbeitsplatz besitzen, können Sie die Kosten dafür mit maximal 1.250€ von der Steuer absetzen. Falls sich das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden befindet, müssen Sie das Zimmer aber klar als solches deklarieren.
Versicherungsbeiträge
Ihre monatlichen Ausgaben für Versicherungen können auch auf der Steuererklärung angegeben werden. Hier ist vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung zu nennen. Zusätzlich gelten auch Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung als absetzbar, aber diese können nur teilweise berücksichtigt werden.
Kinder
Haben Sie Kinder und Kosten für Kinderbetreuung zu tragen? Bis zu Zweidrittel können Sie hier als Sonderausgabe absetzen. Dies gilt aber nur, sofern das Kind unter 14 Jahre alt ist. Das Finanzamt berücksichtigt hier einen Betrag bis zu 4.000€ jährlich!
Dienstleistungen
Dienstleistungen rund um Ihren Haushalt, wie zum Beispiel eine Putzkraft oder Handwerker, können Sie mit bis zu 6.000€ jährlich angeben.
Studium
Student/innen mit abgeschlossener Berufserstausbildung können die gesamten Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Sofern Sie in der Zeit des Studiums keine oder nur geringe Einkünfte hatten, können Sie Ihre Ausgaben hier kumuliert über mehrere Semester als Verlust vortragen.
Weitere Informationen, wie Sie als Gewerbetreibender bzw. Einzelunternehmer ihre private Steuererklärung optimieren können, vermitteln wir Ihnen zum Beispiel im Rahmen unserer Unternehmensberatung in Frankfurt (Oder).
Was ist eine vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer?
Erfüllen Sie als Arbeitnehmer in Frankfurt (Oder) bestimmte Voraussetzungen, kann eine sogenannte vereinfachte Steuererklärung dem Finanzamt möglicherweise ausreichen.
Voraussetzung für die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer ist zunächst, dass Sie nur einen Arbeitslohn erhalten haben. Beachten Sie, dass Sie hierbei nur die im Vordruck angegebenen Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben können. Den Vordruck können Sie sich beim zuständigen Finanzamt ausstellen lassen.
Falls Sie verheiratet sind und die vereinfachte Variante der Steuererklärung wählen möchten, können Sie dies nur tun, wenn vorher eine Zusammenveranlagung beantragt wurde.
Wann sollten Sie einen Steuerberater Ihre Steuererklärung machen lassen?
Je komplexer der Fall und je weniger Wissen Sie mitbringen, desto eher lohnt es sich, einen Steuerberater um Hilfe zu bitten. Das heißt jedoch nicht gleich, dass jeder fachmännische Hilfe bei der Steuererklärung benötigt.
Einfache Fälle bekommen die meisten mit einer guten Steuersoftware noch selbst hin. Falls Sie sich aber von den unzähligen Begrifflichkeiten schon jetzt verunsichert fühlen, sollten Sie die Sache unbedingt einem Profi wie Schmidt & Partner aus Frankfurt (Oder) anvertrauen.
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei:
- allen Steuerangelegenheiten - ob Unternehmer, Arbeitnehmer, Rentner oder Student
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